Was wir erwarten … Freude an der individuellen Betreuung von älteren Menschen in ihrem Zuhause - Kooperationsbereitschaft und Flexibilität - Interesse am selbstständigen Arbeiten in Team - Führerschein B - Eintragung im Gesundheitsberuferegister
Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Arbeiten mit Pflegestandards - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ … Abgeschlossene Registrierung im Gesundheitsberuferegister - Führerschein B (eigener PKW von Vorteil)
Berufsberechtigung gemäß § 85 GuKG zur Pflegefachassistenz - Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Land Niederösterreich ist Unbescholtenheit. Ihre erforderlichen Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben - Lebenslauf - relevante Ausbildungsnachweise
Was wir erwarten: abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachassistenz - Freude an der individuellen Betreuung von älteren Menschen in ihrem Zuhause - Kooperationsbereitschaft und Flexibilität - Interesse am selbstständigen Arbeiten im Team
Mobile Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ … Abgeschlossene Ausbildung zur Heimhilfe nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz (Anerkennung bei Abschluss im Ausland)
eine Pflegeassistentin bzw. einen Pflegeassistent oder eine Fachsozialbetreuerin bzw. einen Fachsozialbetreuer mit 20 bis 40 Wochenstunden … Ausbildung nach den Bestimmungen des 3 … Ausbildung nach den Bestimmungen des NÖ Sozialbetreuungsberufegesetzes, LGBl
Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Arbeiten mit Pflegestandards - Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie - Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ
Mobile Pflege und Betreuung in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team - Arbeiten mit Pflegestandards - Mach dir hier ein Bild vom Arbeiten im Hilfswerk NÖ … Abgeschlossene Ausbildung in der Fachsozialbetreuung mit Schwerpunkt Altenarbeit (Anerkennung bei Abschluss im Ausland)
Ein an einer Universität in der Republik Österreich erworbenes oder anerkanntes Abschlusszertifikat der Humanmedizin - Hohe Einsatzbereitschaft in der medizinisch hochqualitativen und empathischen Patientenversorgung sowie Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
Abgeschlossene Ausbildung nach den Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - Eine abgeschlossene Sonderausbildung § 69 GuKG Pflege im Operationsbereich wäre wünschenswert, ist jedoch nicht Bedingung