Unsere Betreuerinnen und Betreuer haben meist selbst Haustiere und wissen, worauf es ankommt. Schulungen bei Tierärzten und Tiertrainern bringen den letzten Schliff. So können Sie auch schwierige Situationen meistern, mit Know-how, Erfahrung und Gelassenheit. Ihre Aufgaben als dogwalker
Betreuung und Pflege von Tieren - Durchführung von Tierrettungsfahrten - Vorbereitung und Verabreichung des Futters, Kontrolle der Fütterungssysteme auf Funktionalität und Sauberkeit - Reinigung und Aufbereitung der Unterbringungen von Patiententieren und Übungstieren
Selbständige Pflege und Betreuung von Kleintieren im Stations-und Ambulanzbereich - Hilfestellung bei Untersuchungen, Therapien und Operationen - Bereitschaft für unregelmäßige Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste - Unterstützende administrative Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen
Abgeschlossenes neuntes Schuljahr - Schriftliche Bewerbung - erfolgreiche Aufnahmsprüfung - Alter zwischen 15 und 20 Jahren … Am Ende aller drei Ausbildungswege steht die Abschlussprüfung im Lehrberuf "TierpflegerIn" bei der Wirtschaftskammer
Wichtiger Hinweis zur Onlinebewerbung als Tiersitter: Sie bekommen als in 99 % der Betreuungen nicht nur die alleinige Verantwortung über des zu betreuenden Tieres übertragen sondern auch einen Schlüssel eines Kunden ausgehändigt
Welche Tätigkeiten umfasst unsere Katzenbetreuung: Katzensitting (Catsitting) – zwischen kurzfristigen oder langfristigen Aufträgen wählbar. Nur Vor Ort Betreuung … dann sind Sie in unserem Team als Tierbetreuer herzlich willkommen
Welche Tätigkeiten umfasst unsere Hundebetreuung: Gassigehen (Dogwalking), Hundesitting (Dogsitting) – zwischen kurzfristigen oder langfristigen Aufträgen wählbar … dann sind Sie in unserem Team als Tierbetreuer herzlich willkommen
Wichtiger Hinweis zur Onlinebewerbung als Tiersitter: Sie bekommen als in 99 % der Betreuungen nicht nur die alleinige Verantwortung über des zu betreuenden Tieres übertragen sondern auch einen Schlüssel eines Kunden ausgehändigt
Leitung und Organisation der zentralen Tierhaltungen als verantwortliche Person nach § 19 Abs 1 TVG (österreichisches Tierversuchsgesetz) - Tierärztliche Betreuung und Gesundheitsüberwachung des Tierbestandes nach § 20 Abs 1 TVG (überwiegend Mäuse, auch Amphibien und Fische)