im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 Abs. 1 oder § 99 Abs. 5 & 6 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung … Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert
die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - die interdisziplinäre Kooperation und Mitarbeit an einem der Forschungsschwerpunkte von Institut, Fakultät und/oder Universität … Weiterführung existierender und Aufbau neuer nationaler wie internationaler Forschungskooperationen
Mitwirkung an universitärer Lehre sowie an wissenschaftlichen Forschungs- und Publikationsprojekten des Departments - selbstständige wissenschaftliche Forschungstätigkeit sowie Lehre inkl. Prüfungstätigkeit - wissenschaftliche Betreuung, Organisation/Koordination, Bewerbung und Planung von universitären …
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer permanenten Stelle und der Beförderung zur*zum unbefristeten Universitätsprofessor*in. Die*der erfolgreiche Kandidat*in beginnt als »Assistenz-professor*in« für eine maximale Dauer von sechs Jahren
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer permanenten Stelle und der Beförderung zur*zum unbefristeten Universitätsprofessor*in. Die*der erfolgreiche Kandidat*in beginnt als »Assistenz-professor*in« für eine maximale Dauer von sechs Jahren
abgeschlossenes einschlägiges Master-/Magister-/Diplom-Studium (vorzugsweise Psychologie/Sozialwissenschaften/Gesundheitsökonomie oder fachverwandte Disziplin) … Immatrikulation im PhD-Programm „Clinical PhD“ oder „Medical Psychology“ an der Medizinischen Universität Innsbruck
Fakultät für Informatik … Einstufung nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten: Verwendungsgruppe A1. Die individuelle Gehaltsverhandlung erfolgt unter Berücksichtigung des bisherigen Karriereverlaufs und der derzeitigen Einkommenssituation
Zentrum für Translationswissenschaft … Einstufung nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten: Verwendungsgruppe A1. Die individuelle Gehaltsverhandlung erfolgt unter Berücksichtigung des bisherigen Karriereverlaufs und der derzeitigen Einkommenssituation
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer permanenten Stelle und der Beförderung zur*zum unbefristeten Universitätsprofessor*in. Die*der erfolgreiche Kandidat*in beginnt als »Assistenz-professor*in« für eine maximale Dauer von sechs Jahren
Einstufung nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten: Verwendungsgruppe A1. Die individuelle Gehaltsverhandlung erfolgt unter Berücksichtigung des bisherigen Karriereverlaufs und der derzeitigen Einkommenssituation